Steuersparmodell: Krankenversicherungsbeiträge im Voraus zahlen

bloggt am:
Beiträge zur Basiskrankenversicherung sowie zur Pflegeversicherung sind bei der Einkommensteuerveranlagung im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen unbegrenzt abzugsfähig. Für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen, wie z. B. … Weiterlesen